§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen ProfiSOS, Inhaber Mykyta Ivanov, und seinen Kunden über mobile Schlüsseldienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Kunden können Anfragen telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über die Online-Anfrage auf der Website stellen.
(2) Eine Anfrage des Kunden allein stellt noch keine verbindliche Auftragsannahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn ProfiSOS den Auftrag annimmt und der Kunde die Beauftragung bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel telefonisch.
(4) Bei einer Beauftragung wird der Kunde vor Vertragsschluss auf die Geltung dieser AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese einzusehen. Die AGB sind auf der Website profisos.de abrufbar und können dem Kunden bei Bedarf auch elektronisch übermittelt werden.
(5) Eine über die Website, per E-Mail oder WhatsApp übermittelte Anfrage führt ohne entsprechende Auftragsbestätigung nicht automatisch zum Vertragsschluss.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Auftrag.
(2) Zum Leistungsangebot von ProfiSOS gehören insbesondere:
- Türöffnungen
- Schlüsselnotdienst
- Fahrzeugöffnungen
- Garagenöffnungen
- Innentüröffnungen
- Briefkastenöffnungen
- Tresoröffnungen
- Austausch von Schließzylindern
- Austausch von Türschlössern
- mechanische Sicherheitstechnik
(3) Art und Umfang der tatsächlich erforderlichen Arbeiten richten sich nach der Situation vor Ort und der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.
(4) Einsätze können nach Verfügbarkeit auch abends, nachts, an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen erfolgen. Eine ununterbrochene telefonische Erreichbarkeit oder eine garantierte Verfügbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit wird nicht geschuldet.
§ 4 Berechtigung zur Öffnung
(1) Der Kunde muss glaubhaft machen, dass er zur Öffnung beziehungsweise zum Zugriff auf die betreffende Wohnung, das Haus, das Fahrzeug, den Tresor oder ein anderes Objekt berechtigt ist.
(2) ProfiSOS ist berechtigt, hierzu einen geeigneten Identitäts- oder Berechtigungsnachweis zu verlangen.
(3) Als Nachweis können je nach Situation beispielsweise ein amtliches Ausweisdokument, Mietunterlagen, Fahrzeugpapiere oder andere geeignete Unterlagen dienen.
(4) Befinden sich die erforderlichen Dokumente innerhalb des verschlossenen Objekts oder Fahrzeugs, können diese nach der Öffnung vorgelegt werden.
(5) Kann die Berechtigung nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden oder bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers, ist ProfiSOS berechtigt, die Öffnung abzulehnen oder eine weitere Klärung zu verlangen.
(6) Eine bereits erfolgte Anfahrt kann in diesem Fall kostenpflichtig sein, wenn die Ausführung aufgrund eines Umstands aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht möglich ist.
§ 5 Preise und Anfahrtskosten
(1) Auf der Website angegebene Preise mit dem Zusatz „ab“ sind Startpreise. Der tatsächliche Preis richtet sich insbesondere nach:
- Art und Zustand der Tür oder des Schließsystems
- erforderlichem Arbeitsaufwand
- benötigtem Material
- Einsatzort
- Einsatzzeit
(2) Die Anfahrt wird grundsätzlich gesondert berechnet. Die Anfahrtskosten betragen je nach Entfernung in der Regel zwischen:
39 € und 69 €
(3) Soweit die erforderliche Leistung vor Arbeitsbeginn beurteilt werden kann, wird der Preis mit dem Kunden vor Beginn der Arbeiten abgestimmt.
(4) Ist eine abschließende Preisermittlung vor Beginn der Arbeiten aufgrund der konkreten Situation nicht möglich, wird dem Kunden die Grundlage der Preisberechnung erläutert.
(5) Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise verstehen sich als Endpreise unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen steuerlichen Regelungen.
(6) Zusätzliche Arbeitszeit wird mit 20 € je 15 Minuten berechnet. Die Berechnung erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand. Eine nicht vollständig in Anspruch genommene letzte Zeiteinheit wird zeitanteilig berechnet.
§ 6 Zuschläge
Für Einsätze außerhalb der üblichen Einsatzzeiten gelten folgende Zuschläge:
Die Zuschläge werden auf alle einsatzbezogenen Leistungen berechnet. Hierzu gehören insbesondere Einsatzpauschale, Anfahrtskosten, Arbeitszeit sowie sonstige Arbeits- und Öffnungsleistungen.
Material- und Ersatzteilkosten sind von den Zuschlägen ausgenommen.
Treffen mehrere Zuschlagstatbestände gleichzeitig zu, wird nur der jeweils höchste Zuschlag berechnet.
Der jeweils anfallende Zuschlag wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt und bei der Preisvereinbarung berücksichtigt.
§ 7 Zusätzlicher Arbeitsaufwand und Zusatzarbeiten
(1) Während der Durchführung können Umstände festgestellt werden, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren. Hierzu können insbesondere gehören:
- unerwartet hoher Arbeitsaufwand
- beschädigte oder blockierte Bauteile
- erforderlicher Austausch eines Schlosses oder Schließzylinders
- zusätzlich benötigtes Material
- zusätzliche Öffnungsarbeiten
(2) Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, wird der Kunde hierüber informiert.
(3) Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst durchgeführt, nachdem diese mit dem Kunden besprochen und von ihm genehmigt wurden.
§ 8 Durchführung der Arbeiten und mögliche Beschädigungen
(1) ProfiSOS wählt unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation eine geeignete Arbeits- beziehungsweise Öffnungsmethode.
(2) Ziel ist eine fachgerechte Durchführung und, soweit technisch möglich, die Vermeidung unnötiger Beschädigungen.
(3) Eine vollständig beschädigungsfreie Öffnung kann jedoch nicht bei jeder Tür, jedem Schloss, jedem Fahrzeug, Tresor oder sonstigen Schließsystem garantiert werden.
(4) Ist erkennbar, dass eine Öffnung voraussichtlich nur durch eine Maßnahme möglich ist, bei der Schloss, Schließzylinder oder andere Bauteile beschädigt werden können, wird der Kunde vorher darüber informiert.
(5) Eine solche Vorgehensweise wird grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
(6) Für Schäden und sonstige Ansprüche gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 9 Material und Ersatzteile
(1) Soweit zur Durchführung des Auftrags Material oder Ersatzteile erforderlich sind, können diese von ProfiSOS bereitgestellt und gesondert berechnet werden.
(2) Nach vorheriger Absprache können auch vom Kunden bereitgestellte geeignete Bauteile montiert werden.
(3) Für Qualität, Beschaffenheit und technische Eignung von Material, das der Kunde selbst bereitstellt, übernimmt ProfiSOS keine Garantie. Für Mängel, die auf eine nicht fachgerechte Montage durch ProfiSOS zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(4) Ist ein erforderliches Bauteil beim ersten Einsatz nicht verfügbar, kann mit dem Kunden ein weiterer Termin für Lieferung und Montage vereinbart werden. Zusätzliche Kosten werden vorher mit dem Kunden abgestimmt.
§ 10 Zahlung
(1) Die Vergütung ist grundsätzlich unmittelbar nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten fällig.
(2) ProfiSOS bietet nach Verfügbarkeit beziehungsweise Vereinbarung folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Barzahlung
- EC-/Debitkarte
- Kreditkarte
- Überweisung
(3) Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich, kann ProfiSOS nach eigener Zustimmung eine Zahlung auf Rechnung ermöglichen. In diesem Fall ist die Rechnung innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(4) Für übliche Verbraucher-Debit- und Kreditkartenzahlungen wird kein gesondertes Kartenentgelt erhoben.
§ 11 Rechnung
(1) Der Kunde erhält für die ausgeführte Leistung eine Rechnung.
(2) Die Rechnung kann in Papierform oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch übermittelt werden.
(3) Soweit erforderlich, kann eine Rechnung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder Rechnungsanschrift übermittelt werden.
§ 12 Stornierung und erfolglose Anfahrt
(1) Storniert der Kunde den Auftrag, bevor ProfiSOS die Anfahrt zum Einsatzort begonnen hat, werden grundsätzlich keine Stornierungskosten berechnet.
(2) Wird der Auftrag storniert, nachdem ProfiSOS die Anfahrt bereits begonnen hat, kann eine Anfahrts- beziehungsweise Ausfallpauschale von 39 € berechnet werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden beziehungsweise Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
(3) Ist ProfiSOS bereits am vereinbarten Einsatzort eingetroffen und wird die vereinbarte Leistung nicht mehr benötigt, beispielsweise weil die Tür zwischenzeitlich anderweitig geöffnet wurde, wird die vereinbarte Anfahrt entsprechend der Entfernung berechnet. Die Anfahrtskosten betragen hierbei grundsätzlich zwischen 39 € und 69 €.
(4) Gleiches gilt, wenn der Kunde:
- am vereinbarten Einsatzort nicht anzutreffen ist
- auf Kontaktversuche nicht reagiert
- eine falsche Einsatzadresse angegeben hat
- oder die vereinbarte Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann
(5) Gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
(6) Weitergehende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 13 Gesetzliche Mängelrechte
(1) Für von ProfiSOS ausgeführte Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Eine darüber hinausgehende eigenständige Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(3) Bei Beanstandungen sollte der Kunde ProfiSOS möglichst zeitnah kontaktieren, damit die ausgeführte Leistung geprüft werden kann.
§ 14 Widerrufsrecht von Verbrauchern
(1) Verbrauchern können insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung.
(3) Verlangt der Verbraucher, dass ProfiSOS bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher bei einem Widerruf Wertersatz für Leistungen schulden, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht wurden.
(5) Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann ein bestehendes Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
§ 15 Dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Bei Verträgen, bei denen ein Verbraucher ProfiSOS ausdrücklich auffordert, ihn zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen, kann nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht bestehen.
Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher bei dem Besuch nicht ausdrücklich verlangt hat, oder für Waren, die für die dringende Reparatur beziehungsweise Instandhaltung nicht zwingend als Ersatzteile benötigt werden.
§ 16 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unberührt.